Nach einer Lasik-Operation benötigen viele Menschen keine Brille mehr. Grundsätzlich gibt es keine Dokumente, die geändert werden müssen. Allerdings empfiehlt es sich dennoch, den Eintrag im Führerschein ändern zu lassen, so dass die Pflicht zur Sehhilfe nicht mehr vermerkt ist.
Denn wer ohne Brille Auto fährt, obwohl eine Sehhilfe im Führerschein eingetragen ist, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 25 EUR. Dies gilt selbst dann, wenn man die Brille nicht mehr benötigt.
Darum sollte nach einer Augenlaserkorrektur der entsprechende Vermerk für die Sehhilfe im Führerschein gelöscht werden. So wird verhindert, dass bei Polizeikontrollen trotz ausreichender Sehkraft ein Bußgeld fällig wird. Wenn im Führerschein steht, dass eine Sehhilfe benötigt wird, der Fahrer allerdings keine Brille trägt, kann er nicht unmittelbar beweisen, dass eine Augen-OP vorgenommen wurde. Zudem reicht das bloße Mitführen eines Attests bei einer Polizeikontrolle nicht aus.
Um den Führerschein ändern zu lassen muss ein Umtauschantrag beim Bürgeramt oder bei der jeweiligen Kfz-Zulassungsstelle gestellt werden. Die Ausstellung eines neuen Führerscheins kostet zwischen 25 und 40 EUR.
Sofern die Umschreibung nicht sofort klappt, reicht für die Übergangszeit eine Bescheinigung über das neue Sehvermögen aus. Diese sollte der Fahrer aber unbedingt mitführen. Ein ärztliches Attest zur Vorlage bei den Behörden wird sowohl vom behandelnden Augenlaserzentrum als auch vom Optiker ausgestellt.